Gewerbliche und private Transporte liegen im Trend. Jeder, der einen Sprinter mieten möchte, kann sich an eine der zahlreichen Verleihfirmen wenden. Sie verfügen über Internetpräsenzen, über die Sprinter in unterschiedlichen Größen und Klassen gemietet werden können.
Für die Transaktion benötigt die betroffene Person einen gültigen Führerschein, mit dem sie einen Sprinter bis zu 3,5 Tonnen fahren darf. Soll ein Mitarbeiter diese Funktion übernehmen, muss sie sich bei der Abholung entsprechend ausweisen. Auf dem Anmeldeformular, das auch online verfügbar ist, trägt der Auftraggeber den Fahrzeugtyp, den Ort sowie die Zeit der Abholung ein. Der Verleiher benötigt jedoch auch zuverlässige Angaben über den Zeitraum der Rückführung. Um den Anreiz zu erhöhen, vergibt er zahlreiche orts- und zeitgebundene Rabatte, mit denen der Auftraggeber seine Kosten senken kann.
Hat der Kunde seine Entscheidung zugunsten des Transporters getroffen und will einen Sprinter mieten, zahlt er meistens auch eine Kaution. Diese wird zusätzlich zum Mietpreis erhoben. Die Zahlung erfolgt entweder per Abbuchung oder in Bar.
Wer einen Sprinter mieten möchte, benötigt eventuelle Zusatzleistungen. Diese kann der Mieter bereits bei der Buchung oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Werden diese Leistungen erst nach dem Vertragsabschluss hinzugefügt, kann sich das kostenintensiv auf den Vorgang auswirken. Meistens berechnen die Verleiher für jede Option den jeweils gültigen Tagespreis, den sie am Tag der Anmietung berechnen. Hierzu können Kindersitze, Umzugskartons und ein mobiles Navigationsgerät zählen.
Nach der Übergabe des Sprinters hat der Mieter oder sein Mitarbeiter alle Mängel zu erfassen. Diese dokumentiert er schriftlich und mit seiner Kamera. Das Ergebnis sollte er dem Vermieter unverzüglich mitteilen, um eine spätere Haftung auszuschließen. Das gilt genauso für alle Gegenstände, die im Mietvertrag zusätzlich vereinbart worden sind. Enthält dieser beispielsweise ein mobiles Navigationsgerät, dann muss es sich im Fahrzeug befinden. Wird sein Fehlen dem Vermieter nicht schriftlich angezeigt, übernimmt der Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung, sobald er den Sprinter zurückgibt.
Der Mieter sollte bei der Rückgabe und Besichtigung des übergebenen Sprinters dabei sein. Sonst wird die Begutachtung allein durch das verleihende Unternehmen vorgenommen. Die Tatsache, dass der Mieter nicht teilgenommen hat, wird im Rahmen des weiteren Vorgangs schriftlich festgehalten. Dieser Aspekt ist besonders für festgestellte Schäden von Bedeutung, für die der Mieter auch nachträglich die Haftung übernimmt.
Möchte man einen Sprinter mieten, muss ihn der Mieter pünktlich und vertragsgemäß zurückgeben. Hat er diese Übergabe nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entfällt in einigen Fällen ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz. Fahrzeuge, die der Mieter ohne Rücksprache oder im Rahmen eigenen Verschuldens länger behält, gelten in einigen Fällen als gestohlen. Der Verleiher hat dann das Recht, Anzeige zu erstatten und den Sprinter zur Fahndung ausschreiben zu lassen.
Nach der Rückgabe können verschiedene Kosten anfallen. Sie beziehen sich beispielsweise auf die Sonderreinigung bei sehr starker Verschmutzung.

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